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Warum wird die Mindestinvestition in Deutschland und Österreich von EUR 100 auf EUR 2’000 erhöht?

Inyova wurde gegründet, um Millionen von Menschen zu Impact-Investor*innen zu machen. Damit möchten wir eine bessere Welt durch nachhaltige Finanzen schaffen. Wir haben bereits große Fortschritte in diese Richtung gemacht: Über 10’000 Impact-Investor*innen investieren mit Inyova, um durch ihre Kapitalanlagen einen positiven Wandel zu bewirken.

Änderung des Mindestinvestitionsbetrag, um langfristige Investitionen zu fördern

Im Jahr 2022 haben wir beschlossen, den Mindestinvestitionsbetrag für Deutschland und Österreich von EUR 2’000 EUR auf EUR 100 zu senken. Wir haben damals gehofft, dass die Senkung der Einstiegshürde dazu beitragen würde, dass mehr Menschen zu Impact Investor*innen werden.

Seitdem haben wir festgestellt, dass diese Strategie nicht funktioniert. Viele Kund*innen, die mit EUR 100 angefangen haben, haben nach einer anfänglichen Probezeit ihre Investition nicht erhöht. Auf der anderen Seite sind Kund*innen, die mit einer Investition von EUR 2’000 oder mehr beginnen, eher engagiert und verfolgen einen langfristigen Investitionsansatz. 

Unsere Annahme, dass diese niedrige Einstiegshürde neue Investor*innen dazu ermutigen würde, ihre Investition im Laufe der Zeit zu vergrößern, hat sich leider als falsch erwiesen.

Konten unter einem bestimmten Investitionsbetrag kosten Inyova bei jedem Aktienhandel mehr Geld als die eingenommenen Gebühren. Das macht es uns unmöglich, dieses Modell wirtschaftlich aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Mindestinvestition in Deutschland und Österreich wieder auf EUR 2’000 anzuheben.

Was das für neue Kund*innen bedeutet 

Ab dem 12. Juli 2023 wird es in Deutschland und Österreich nicht mehr möglich sein, ein Inyova-Konto unter dem neuen Mindestinvestitionsbetrag von EUR 2’000 zu eröffnen. 

Du kannst jedoch einen Sparplan über EUR 500 einrichten, mit dem Du den Mindestinvestitionsbetrag von EUR 2’000 EUR innerhalb von vier Monaten erreichen kannst. Beachte, dass die monatliche Sparrate EUR 500 beträgt, bis Du die Mindestinvestitionssumme in Höhe von EUR 2’000 erreicht hast.

Was das für bestehende Kund*innen bedeutet 

Bestandskund*innen haben bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, um die Schwelle von EUR 2’000 EUR zu erreichen. 

FAQ

  • Was passiert, wenn ich den Mindestinvestitionsbetrag bis zum 31. Oktober 2024 nicht erreiche? Wenn Du den Mindestinvestitionsbetrag von EUR 2’000 bis zum 31. Oktober 2024 nicht erreichst, wird Dein Konto aufgelöst und geschlossen. In diesem Fall wird Dein Geld (der Nettoinventarwert Deines Portfolios an diesem Tag) auf Dein Referenzkonto zurücküberwiesen.
  • Was ist, wenn meine Gesamtinvestition EUR 2’000 oder mehr betrug, mein Kontostand aber aufgrund der Wertentwicklung meiner Investition derzeit unter dem Schwellenwert liegt? In diesem Fall wirst Du Inyova-Kund*in bleiben und Dein Konto wird nicht aufgelöst.
  • Was passiert, wenn ich Geld von Inyova abhebe und mein Kontostand dadurch unter den neuen Schwellenwert sinkt? Abhebungen beeinflussen Deine Gesamtinvestition. Wenn Du zum Beispiel ursprünglich EUR 2’000 investiert hast, aber eine Abhebung von EUR 500 angefragt hast, beträgt Deine Nettoinvestition nur noch EUR 1’500. In diesem Fall bist Du von den Änderungen betroffen und müsstest Dein Konto aufstocken, um den Mindestinvestitionsbetrag von EUR 2’000 wieder zu erreichen.

Du willst mehr Informationen? Besuche unsere FAQ-Seite!

Werbemitteilung: Bei den hier dargestellten Informationen und Wertungen handelt es sich um eine Werbemitteilung, die nicht im Einklang mit Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt wurde und auch keinem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen unterliegt. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Die Inyova erhält für ihre Dienstleistungen eine All-inclusive-Gebühr von 0,9 – 1,2 % p.a. je nach Höhe des verwalteten Vermögens. Die genaue Berechnung kann unter www.inyova.de/gebuehr abgerufen werden.

Risikohinweis: Alle Angaben dienen nur der Unterstützung Deiner selbstständigen Anlageentscheidung und stellen keine Empfehlung der Inyova dar. Die dargestellten Produktinformationen bzw. Rechenbeispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Maßgeblich sind allein die Vorgaben im Vermögensverwaltungsvertrag inkl. der weiteren gesetzlichen Unterlagen, die Kunden der Inyova über die vollständige Kundendokumentation zur Verfügung gestellt werden. Bitte lies den Vermögensverwaltungsvertrag und die weitern Kundendokumente sorgfältig, bevor Du eine Anlageentscheidung triffst. Für alle Aktien und ETFs gilt: Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für eine entsprechende Wertentwicklung in der Zukunft. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft. Investitionen in Wertpapiere schließen das Risiko eines Wertverlustes mit ein. Andere Wertpapierdienstleistungen können andere Ergebnisse erzielen. Die Ergebnisse für individuell verwaltete Depots sowie die verschiedenen Zeitabschnitte können aufgrund der Marktlage, unterschiedlicher Einstiegszeitpunkte, unterschiedlicher Depotgrößen, individueller Restriktionen und der jeweiligen Zusammensetzung des Portfolios abweichen.

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